In den nächsten zehn Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland mehr als vier Billionen Euro (4.000.000.000.000 €) im Wege der (vorweggenommenen) Erbfolge bzw. Schenkung auf die nächsten Generationen übertragen.
Was dabei meistens nicht bedacht wird: Auch mittelgroße Vermögen unterliegen der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. So können unerwartet hohe Steuerlasten auf die Erben bzw. Beschenkten zukommen, die im schlimmsten Fall dazu führen, dass übertragene Vermögenswerte zwangsliquidiert werden müssen.
Selbst bei der Übertragung von Vermögen auf die nächsten Angehörigen können hohe Steuern anfallen. Bei der Übertragung von Vermögen durch einen Elternteil auf ein z. B. 14-jähriges Kind beträgt der Freibetrag 400.000 €. Bei einem unstrukturiert zu übertragenden Gesamtvermögen von 500.000 € würde eine Steuerlast von 11.000 €, bei 1.000.000 € Vermögen sogar von 90.000 € anfallen.
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